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Das Wohnstallhaus in Manker. Eine Frühform des brandenburgischen Giebelflurhauses Bitte um Hinweise zum Thema "Bauopfer" Das Wohnstallhaus in Manker. Eine Frühform des brandenburgischen Giebelflurhauses Im Ruppiner Land, nördlich von Berlin, nicht weit entfernt vom Rhinluch liegt das ehemals wohlhabende Bauerndorf Manker. Hier befindet sich eines der beiden ältesten bäuerlichen Wohn- stallhäuser in Brandenburg. Es wurde in der Wiederaufbauphase nach dem Dreißigjährigen Krieg 1698 (d) errichtet. Seine zur Zeit erfolgende Sanierung ermöglichte eine gründliche Bauforschung zur Rekonstruktion des Erbauungszustandes. Anders als die späteren Umbauten zunächst vermuten ließen, entpuppte sich das Gebäude als eine Früh- oder Vorform des brandenburgischen Giebel- (oder Mitttelflur-) Hauses, wie sie uns bisher nur bruchstückhaft aus zwei inzwischen verschwundenen bäuerlichen Wohnhäusern überliefert sind (Fischerhaus Altmädewitz/Oderbruch von 1653 d und Wohnstallhaus in Görne/Westhavelland von um 1700). Das Haus in Manker bietet nun die Möglichkeit, viele bauliche Details in situ zu untersuchen, wie sie zum Teil auch für die Häuser in Altmädewitz und Görne anzunehmen sind. Das mit dem Giebel zur Straße stehende Gebäude ist zweigeschossig (zur West- und Nordseite) bzw. zweistöckig (zur Straßenseite im Süden und Hofseite im Osten). Seine Grundrissgliederung ist auffallend schlicht und klar strukturiert. Zur Straße besitzt es einen Wohnteil, der asymmetrisch dreizonig längsgegliedert ist. Zur Hofseite liegt der Stallteil, der durch eine bis ins Dach reichende Trennwand vom Wohnteil geschieden ist. Der Wohnteil wurde durch eine etwa mittig im Hausgiebel liegende Tür betreten. Diese hat ihre Lage und Größe nie wesentlich geändert. Die Überlegung, an dieser Stelle eine ursprüngliche Scheunen-Einfahrt zu suchen, kann aufgrund der Befunde mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Haustür führte in eine mehr als 4 Meter breite und die gesamte Länge des Wohnteils (10 Meter) einnehmende Flurküche, die außerdem über zwei Geschosse reichte. ![]() Manker (Ostprignitz/Ruppin), Dorfstraße 58, Straßenansicht. Foto: Henning Schletter, 2009 Manker, Dorfstraße 58, Erdgeschoss- Grundriss. Rekonstruktion des Erbauungszustands von 1698. Zeichnung: Katja Laudel ![]() ![]() Diese Flurküche erschloss sämtliche Kammern des Wohnteils, die zur linken Seite als schmale Zone angeordnet waren und die sich als solche bis in den Stallteil fortsetzten. Zur rechten Seite der Flurküche gelangt man in die Stube, von der aus wiederum die rückwärtig anschließende Stubenkammer zu erreichen war. Das Obergeschoss ist noch weniger untergliedert. Es existiert nur über der Kammerzone als ein durchgehender Raum und über der Stubenzone als zwei Räume in den gleichen Abmaßen wie Stube und Stubenkammer im Erdgeschoss. Der rückwärtig anschließende Stallteil scheint im Ursprung nur mit einer lose aufgelegten Bretter- (oder Schwarten-) Decke zur Aufnahme des Heubodens überspannt gewesen zu sein, die zudem vermutlich mit einer oder mehreren Öffnungen durchbrochen war, um die Ställe mit Heu (und Stroh) zu beschicken. Errichtet in Fachwerk mit Lehmstakenausfachung gleicht das Gebäude zwar in seiner Grund- konstruktion den rezenten Bauten aus der Mitte bzw. der zweiten Hälfte des 18. Jh., zeigt aber einige von jenen deutlich unterscheidbare Besonderheiten: Dazu zählt zunächst die bereits erwähnte Kombination von Geschoss- und Stockwerkbauweise, wobei die Stockwerkbauweise auf den beiden Schauseiten des Hauses – zur Straße und zur Hofseite (jeweils an den Außenwänden der Stube) – zur Anwendung kam. Ein weiteres Charakteristikum, das die Konstruktion von denjenigen aus der Mitte und zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts deutlich unterscheidet, sind die mit drei bis fast vier Metern großen Gefachbreiten, die – bei einfacher Verriegelung – daraus entstehenden liegenden Gefachformate und die daran gebundene starke Dimensionierung der Holzquerschnitte (wie z. B. die Wandstiele mit ca. 28/20 cm und die Rähme mit 25/20 cm). Ebenso auffällig sind die großen Holzlängen, die aufgrund des Fehlens jeglicher Verlängerungsverbindungen (Hakenblatt o. ä.) notwendig waren – oder anders betrachtet: Große Holzlängen wie für das 16 Meter lange Rähm der Innenwand zur Kammerseite waren zur Erbauungszeit offensichtlich noch verfügbar. Die Dachkonstruktion war im Ursprung im gebundenen System errichtet und hatte demnach ebenso drei bis vier Meter große Sparrenabstände. Für die Längsausteifung der Kehlbalkenkonstruktion sorgte – wie z. T. noch bei Häusern aus der Mitte des 18. Jh. – ein einseitig auf die Sparren aufgeblatteter, sogenannter „Märkischer Längsverband“. Im überlieferten bauzeitlichen Gefüge finden sich im übrigen ausschließlich Zapfenverbindungen. Die Rähme der Innenwände sind dabei jeweils in die Außenwandstiele auf der West- und Nordseite (Geschossbauweise) eingezapft. Interessanterweise liegen dabei die Riegel der Innenwände zum Teil auf gleicher Höhe wie die Riegel der Außenwände, was die Querschnitte der Bundstiele stark schwächt. Die Zwischendecke zwischen Erd- und Obergeschoss war im Ursprung nur über der Stube und der daran anschließenden Kammer gelehmt. Über den Kammern auf der anderen Hausseite befinden sich heute ausschließlich nachbauzeitliche Lehm- bzw. Dielendecken. Denkbar ist in diesen Kammern eine starke Dielen- (oder Schwarten-) Decke zur Erbauungszeit, deren Spannweite entsprechend der Raumlängen (oder Breiten) zwischen drei und vier Metern betrug. Die starke Schwärzung der Trennwand vom Wohn- zum Stallteil sowie die allgemeine Verrußung der Flurküchenwände, der durchlaufenden Deckenbalken zwischen Erd- und Obergeschoss sowie der gesamten Obergeschossräume, deren Konstruktion im weitgehend bauzeitlichen Zustand erhalten ist, zeigen an, dass es sich bei dem Haus in Manker um ein sogenanntes Rauchhaus – ein Haus ohne Schornstein – handelte. Der Feuerherd der Küche befand sich den starken Schwärzungen zufolge unmittelbar an der Trennwand zum Stall, wo der Rauch frei in den Dachraum hinaufzog und dort vermutlich über kleine Öffnungen im Straßengiebel (nicht mehr nachweisbar) nach außen geleitet wurde. Die Raumhöhe der Flurküche vermied (weitgehend), dass durch Funkenflug die Decken- oder Dachkonstruktion in Brand gesetzt wurde. Eine über zwei Meter breite Öffnung der Stube zur Flurküche ist als Standort des ehemaligen Hinterladerofens interpretierbar, der damit die Stube als ursprünglich einzigen beheizbaren Raum des Hauses kennzeichnet. Die ungewöhnlich große Breite der Öffnung legt dabei nahe, dass wir uns eine Ofengröße vorzustellen haben, die den Dimensionen eines Backofens entspricht. Dies ist zudem in einer Erbauungszeit, die noch nicht geprägt war von zahlreichen Feuerschutz-Verordnungen, wie sie mit zunehmendem Erfolg im Verlauf des 18. Jh. erlassen wurden und damit unter anderem die Auslagerung des Backofens aus dem Wohnhaus durchsetzten, eine sehr wahrscheinliche These. Manker, Dorfstraße 58. Querschnitt, Rekonstruktion ![]() Manker, Dorfstraße 58. Längsschnitt, Rekonstruktion. Zeichnungen: Katja Laudel Eine weitere Besonderheit zeigt das Gebäude in Bezug auf die Erschließung der Obergeschossräume: Da alle Treppenstandorte nachbauzeitlich sind und ebenso ein Erschließungraum im Obergeschoss fehlt, muss davon ausgegangen werden, dass die Räume des Obergeschosses über angelegte Leitern aus der Flurküche erreicht wurden. Die Obergeschossräume wie zum Teil die Flurküche wiederum waren zur Zeit der Sanierung in Höhe der Dachbalken mit einer 5 bis 7 cm starken Schwartendecke versehen, die starke Schwärzungen an der Unterseite aufwies. Die glatte Oberseite der Schwarten war mit einem Lehmschlag überzogen. Bearbeitungsart der Schwarten (aus gespaltenen, bebeilten Stämmen) und ihre überwiegend den gesamten Wohnteil überspannende Länge (ca. 10 m) sowie ihre gleichmäßige Verrußung legen die Vermutung nahe, dass diese aus der Erbauungszeit stammen (eine dendrochronologische Untersuchung steht noch aus). Die Tatsache aber, dass das Auflager an den jeweiligen Giebeln des Wohnteils durch nachträglich aufgelegte Balken realisiert wurde, lässt Zweifel daran aufkommen. Sollten sich die Schwarten als tatsächlich bauzeitlich erweisen, so wäre allenfalls eine mehr oder weniger provisorische Abdeckung der Obergeschossräume denkbar, die aber nicht oder nur zum Teil betretbar war. Der Lehmschlag ist dabei in jedem Fall nachbauzeitlich, da er erst mit der nachträglichen Einziehung des doppelt stehenden Dachstuhls eingebracht sein konnte (dies bestätigt auch die fehlende Verrußung der Lehmstrohmasse in den Fugen). Trotzdem das Grundrissschema mit seiner Längserschließung und der großen, zweigeschossigen Halle die Erinnerung an Niederdeutsche Hallenhäuser weckt, ist das Gebäude eher als eine Gegenthese zu der Annahme zu betrachten, nach der sich das Brandenburgische Giebelflurhaus aus dem Niederdeutschen Hallenhaus entwickelt habe. Das Gebäude zeigt keinerlei Hinweise auf eine ursprüngliche Scheunennutzung: weder gibt es Spuren eines ehemaligen fuderhohen Scheunentors, noch wäre eine balkenlastige Lagerung der Ernte im vorhandenen Gebäude denkbar. (So lässt sich im Giebel keine ursprüngliche gefach- oder gar geschosshohe Luke nachweisen, und der Dachboden wäre von der Flurküche aus wegen seiner Höhe nicht zu beschicken gewesen, zumal die Schwartendecke ja kaum belastbar war.) Das Haus kann nur gemeinsam mit einer gleichzeitig oder wenig vorher errichteten, separaten Scheune existiert haben. Vergleicht man das Gebäude mit den Dokumentationen von anderen ehemals schornsteinlosen Häusern in Brandenburg, so ist allen diesen Häusern eine eineinhalb bis zwei Geschoss hohe hallenartige Flurküche gemeinsam. Ganz offensichtlich ist die Größe der Flurküche in allen diesen Fällen nicht der Tatsache geschuldet, dass sich hier eine ehemalige Scheunendiele befand oder gar nur die Erinnerung daran konserviert wurde, sondern dass der frei durch das Haus ziehende Herdrauch bei entsprechender Raumgröße und -höhe den Aufenthalt in diesem Raum weniger beeinträchtigte bzw. weniger Feuergefahr barg. Die funktionelle Zuordnung der einzelnen Hauszonen war im Wohnstallhaus in Manker bereits so angelegt, wie sie auch in den Giebelflurhäusern des 18. Jahrhunderts überliefert ist: mit einem straßenseitigen, dreizonig gegliederten Wohnteil und einem hofseitigen Stallteil. Nirgends ist hier also eine Anordnung der Ställe beiderseits der Flurküche und eine rückwärtige Lage des Wohnteils – wie dies in Hallenhäusern üblich ist – zu erkennen. Es gibt auch keinerlei Anlass dafür anzunehmen, dass diese Raumfunktionen verlagert worden seien. Eine Beziehung zum Niederdeutschen Hallenhaus ist hier nicht zu erkennen. Vielmehr lässt das Gebäude in Manker erahnen, auf welche Weise die allmähliche Binnendifferenzierung der bäuerlichen Wohnhäuser im Verlaufe der vorangegangenen Epochen geschehen sein konnte: Aus einem giebelseitig erschlossenen, ehemals zweizonigen Gebäude mit straßenseitigem Wohnteil und einem hofseitigen Stallteil, entwickelte sich mit der Bildung einer rauchfreien Stube im Wohnteil ein möglicherweise zunächst zweizonig längsgegliederter Wohnteil, mit der Ausglie¬derung der Kammerzone aus der Flurzone (oder deren Anklappung daran) der in Manker überlieferte dreizonige Wohnteil. Eine solche These lässt sich nur anhand weiterer Funde von Frühformen des Giebelflurhauses nach-weisen. Das Haus in Manker zieht zunächst lediglich die seit dem 19. Jahrhundert bis in die heutige Zeit behauptete genetische Entwicklung des brandenburgischen Giebelflurhauses aus dem Niederdeutschen Hallenhaus erheblich in Zweifel und legt eine regional eigenständige Entstehung und Entwicklung dieser Hausform nahe. Katja Laudel (Berlin) Bitte um Hinweise zum Thema "Bauopfer" Das Bauopfer ist ein Thema, das die Bauforschung immer wieder interessiert. Ich habe mich damit im Tagungsband 54 (2007) des AHF unter dem Titel "Das Bauopfer in der Hausforschung – Befunde und Erklärungen" (S. 133–146) näher auseinandergesetzt. Auf unserer letzten Tagung in Lüneburg hat mich freundlicherweise Anja Schmid–Engbrodt auf nachstehenden literarischen Hinweis aufmerksam gemacht, für den es vielleicht Parallelen gibt. Wenn Ihnen ähnliche Bemerkungen bekannt sind, so teilen Sie sie mir bitte mit. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, auf diese Weise die Belege für ein Gebiet komplettieren zu können, für das die schriftliche Überlieferung meines Kenntnisstandes nach eher mager ist. Im Folgenden die Fundstelle: M. Johannes Colerus: Oeconomia ruralis et domestica. Frankfurt am Main 1672 18. Buch, Feuersnoth zuwenden, S. 732: "Nimm ein schwarz Hun aus dem Nest / des Morgens oder des Abends / schneid ihm den Hals ab / wirffs auf die Erd / schneid ihm den Magen ganz aus dem Leib / thu nichts darauß / laß bey einander bleiben / darnach sihe / daß du ein Stück aus einem Hembt bekommest / da ein Mägdlein die noch ein rein Jungfrau sey / ihr menstrum innen hat / nim davon eines Tellers breit von dem / da des menstrui am meisten inn ist / diese zwei zwey Stück wickel zusammen und gib wol Achtung darauff, daß du ein Ey bekommest / das auff einen grünen Donnerstag gelegt sey / die drey Stück wickel zusammen mit Wachs / darnach thue es in ein Aechtmaßhäfelein / deck es zu / und vergrab es unter dein Hausschwellen. Mit Gottes Hülff / so lang als ein Stecken am Hauß wäret / wenn es schon hinder oder vor deiner Behausung brente / so kan oder mag dir nimmer oder auch deinen Kindern an deinem Hauß furchs Feuer schaden widerfahren. Es ist mit Gottes Krafft ganz gewiß und warhafftig." Für jeden weiteren Hinweis bin ich dankbar. Dr. Klaus Freckmann Brandenburgische Str. 28 10707 Berlin Tel.: 030-8871 8584 E–Mail: klaus.freckmann@t-online.de Aktuelles ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mitteilungen
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